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Regelungen für die Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union
Ab dem 01.10.2004 gelten für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in die Europäische Union die Regelungen einer europäischen Verordnung vom Mai 2003. Inzwischen wurden die erforderlichen Durchführungsbestimmungen erlassen.
Die Sonderregelungen für den Reiseverkehr können für höchstens fünf Heimtiere der Arten Hund, Katze, Frettchen in Anspruch genommen werden, die eine Person begleiten und nicht zum Verkauf bestimmt sind.
Quelle: www.verbraucherministerium.de
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